Satzungsänderung

Zu Tagesordnungspunkt 8: Satzungsänderung

§ l Name und Sitz des Vereins

ALT:       1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Moggast, 8553 Ebermannstadt.

NEU:     1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Moggast, Bölwiese 10, 91320 Ebermannstadt.

 

§ 4 Eintritt, Austritt, Ausschluß, Tod

4.3 Der Ausschluß eines Mitglieds erfolgt schriftlich durch den Vereinsausschuß:

ALT:       c) wenn ein Mitglied trotz Mahnung mit der Bezahlung von mehr als drei Monatsbeiträgen im Rückstand ist

NEU:     c) wenn ein Mitglied trotz Mahnung mit der Bezahlung von einem Jahresbeitrag im Rückstand ist

 

§ 5 Mitgliedsbeitrag

ALT:       5.1 Bei Eintritt in den Verein hat jedes Mitglied ab dem Monat des Eintritts einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

NEU:       5.1 Bei Eintritt in den Verein vor dem 1. Juli hat jedes Mitglied den vollen Jahresbeitrag zu entrichten, bei Eintritt ab dem 1. Juli einen halben Jahresbeitrag.

 

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

6.3 Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet,

ALT:       d) den monatlichen Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr rechtzeitig zu entrichten.

NEU:     d) den jährlichen Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr rechtzeitig zu entrichten.

 

Auszug aus der Satzung des SV Moggast 1974 e.V.:

§ 16   Satzungsänderungen

16.1     Satzungsänderungen können nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, bei deren Einladung die zu ändernden Paragraphen der Satzung sowie deren vollgeänderter Wortlaut in der Tagesordnung angegeben sein müssen.

16.2     Ein Beschluß, der eine Änderung der Satzung enthält, bedarf einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen.

16.3     Eine Änderung des § 2 der Satzung bedarf der Zustimmung aller Mitglieder, wobei die Zustimmung der nicht anwesenden Mitglieder schriftlich zu erfolgen hat.